Kaskoversicherung
Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Teilkasko deckt z. B. Diebstahl, Glas-, Sturm- und Wildschäden, die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Versicherung die Leistung anteilig kürzen.
Die passenden Paragraphen
§ 81 VVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.