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Maklervertrag

Vermittlung gegen Provision.

Beim Maklervertrag wird eine Provision nur geschuldet, wenn der Makler einen Vertrag nachweist oder vermittelt und dieser dadurch zustande kommt. Bei der Wohnungsvermittlung gilt häufig das Bestellerprinzip, sodass die Provision der zahlt, der den Makler beauftragt hat.

Die passenden Paragraphen

§ 652 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.