Deckungsschutz
Zusage der Versicherung, einen Fall zu übernehmen.
Der Deckungsschutz ist die Bestätigung der Versicherung, dass ein konkreter Fall vom Vertrag erfasst ist und übernommen wird. Besonders bei der Rechtsschutzversicherung musst du vor dem Vorgehen die Deckungszusage einholen.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.