Kaufmann
Wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Für Kaufleute gelten besondere Regeln des Handelsgesetzbuchs, etwa zu Form, Rügepflichten und Handelsbräuchen. Viele Verbraucherschutzregeln greifen unter Kaufleuten nicht.
Die passenden Paragraphen
§ 1 HGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.