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Instanzenzug

Abfolge der Gerichte für Rechtsmittel.

Der Instanzenzug beschreibt, welche Gerichte nacheinander mit einer Sache befasst werden können – von der ersten Instanz über die Berufungs- bis zur Revisionsinstanz. Nicht jede Sache durchläuft alle Stufen; das hängt von Streitwert und Zulässigkeit der Rechtsmittel ab.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.