Berufung
Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil.
Mit der Berufung kann ein Urteil der ersten Instanz überprüft werden. Das Berufungsgericht prüft den Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erneut, allerdings in Grenzen. Die Berufung ist fristgebunden und muss begründet werden.
Die passenden Paragraphen
§ 511 ZPO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.