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Gefahrerhöhung

Nachträgliche Erhöhung des versicherten Risikos.

Eine Gefahrerhöhung ist eine nachträgliche Veränderung, die das versicherte Risiko deutlich steigt – etwa eine geänderte Nutzung. Der Versicherungsnehmer muss sie anzeigen. Verletzt er das, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.

Die passenden Paragraphen

§ 23 VVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.