Gefahrerhöhung
Nachträgliche Erhöhung des versicherten Risikos.
Eine Gefahrerhöhung ist eine nachträgliche Veränderung, die das versicherte Risiko deutlich steigt – etwa eine geänderte Nutzung. Der Versicherungsnehmer muss sie anzeigen. Verletzt er das, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.
Die passenden Paragraphen
§ 23 VVG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.