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Pflichtverletzung

Verstoß gegen eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis.

Verletzt jemand eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis – etwa durch mangelhafte Leistung, Verzug oder Beschädigung –, kann die andere Seite Schadensersatz verlangen, sofern den Schuldner ein Verschulden trifft. Die Pflichtverletzung ist zentraler Anknüpfungspunkt des Leistungsstörungsrechts.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.