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Entgeltfortzahlung

Lohn bei Krankheit für bis zu sechs Wochen.

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld. Auch an Feiertagen ist das Entgelt fortzuzahlen.

Die passenden Paragraphen

§ 3 EFZG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.