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Arbeitsunfall

Unfall bei versicherter Tätigkeit.

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall infolge der versicherten beruflichen Tätigkeit, einschließlich des Wegs zur Arbeit (Wegeunfall). Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung, die Heilbehandlung, Reha und ggf. Renten erbringt.

Die passenden Paragraphen

§ 8 SGB VII

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.