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Entgeltfortzahlung

Weiter Lohn bei Krankheit, bis zu sechs Wochen.

Bist du krank und arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter (Entgeltfortzahlung). Danach springt das Krankengeld der Krankenkasse ein. Voraussetzung ist die rechtzeitige Krankmeldung.

Die passenden Paragraphen

§ 3 EFZG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.