Einrede des nicht erfüllten Vertrags
Zurückhalten der eigenen Leistung bis zur Gegenleistung.
Bei einem gegenseitigen Vertrag kann jede Seite ihre Leistung verweigern, bis die andere die Gegenleistung erbringt – Zug um Zug. Wer also bezahlen soll, kann dies zurückhalten, bis die mangelfreie Ware geliefert wird, und umgekehrt.
Die passenden Paragraphen
§ 320 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.