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Einrede des nicht erfüllten Vertrags

Zurückhalten der eigenen Leistung bis zur Gegenleistung.

Bei einem gegenseitigen Vertrag kann jede Seite ihre Leistung verweigern, bis die andere die Gegenleistung erbringt – Zug um Zug. Wer also bezahlen soll, kann dies zurückhalten, bis die mangelfreie Ware geliefert wird, und umgekehrt.

Die passenden Paragraphen

§ 320 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.