Zurückbehaltungsrecht
Eigene Leistung verweigern, bis die Gegenseite leistet.
Hast du gegen den anderen einen fälligen Anspruch aus demselben Verhältnis, darfst du deine eigene Leistung zurückhalten, bis er erfüllt – etwa einen Teil der Zahlung, bis ein Mangel beseitigt ist. Das ist ein Druckmittel, kein endgültiges Behalten.
Die passenden Paragraphen
§ 273 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.