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Zurückbehaltungsrecht

Eigene Leistung verweigern, bis die Gegenseite leistet.

Hast du gegen den anderen einen fälligen Anspruch aus demselben Verhältnis, darfst du deine eigene Leistung zurückhalten, bis er erfüllt – etwa einen Teil der Zahlung, bis ein Mangel beseitigt ist. Das ist ein Druckmittel, kein endgültiges Behalten.

Die passenden Paragraphen

§ 273 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.