Erfüllung
Eine Schuld erlischt, wenn die Leistung bewirkt wird.
Ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung tatsächlich an den richtigen Empfänger bewirkt wird (Erfüllung). Bei Geldschulden ist das in der Regel der Eingang des Geldes beim Gläubiger. Behalte Zahlungsnachweise als Beleg.
Die passenden Paragraphen
§ 362 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.