Schadensersatz (DSGVO)
Ersatz für Datenschutzverstöße.
Wer durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, kann Schadensersatz verlangen. Auch ein bloßer Kontrollverlust über die Daten kann nach der Rechtsprechung unter Umständen einen ersatzfähigen Schaden darstellen.
Die passenden Paragraphen
Art. 82 DSGVO
Bist du betroffen? Dazu gibt es einen ausführlichen Ratgeber mit Schritt-für-Schritt-Anleitung:
→ Schadensersatz nach der DSGVO – Geld bei DatenschutzverstößenWas du jetzt tun kannst
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.