Datenpanne (Datenschutzverletzung)
Verlust oder unbefugter Zugriff auf Daten.
Eine Datenpanne ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, etwa durch Hackerangriff, Verlust oder Fehlversand. Der Verantwortliche muss sie meist innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden und bei hohem Risiko die Betroffenen informieren.
Die passenden Paragraphen
Art. 33 DSGVO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.