Zum Inhalt springen

Datenpanne (Datenschutzverletzung)

Verlust oder unbefugter Zugriff auf Daten.

Eine Datenpanne ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, etwa durch Hackerangriff, Verlust oder Fehlversand. Der Verantwortliche muss sie meist innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde melden und bei hohem Risiko die Betroffenen informieren.

Die passenden Paragraphen

Art. 33 DSGVO

Was du jetzt tun kannst

Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.