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Datenschutz-Aufsichtsbehörde

Anlaufstelle für Datenschutzbeschwerden.

Jeder kann sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, wenn er meint, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Behörden überwachen die Einhaltung und können Maßnahmen und Bußgelder verhängen.

Die passenden Paragraphen

Art. 77 DSGVO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.