Schadensersatz nach der DSGVO – Geld bei Datenschutzverstößen
Wer durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen Schaden erleidet, kann Schadensersatz verlangen – nicht nur für finanzielle Nachteile, sondern auch für immaterielle Schäden wie Kontrollverlust über die eigenen Daten oder Ärger und Sorge nach einem Datenleck.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Verstoß benennen
Kläre, worin der Verstoß liegt (z. B. unbefugte Weitergabe, Datenleck, Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage).
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2. Schaden darlegen
Beschreibe deinen Schaden konkret – etwa finanzielle Nachteile, Identitätsmissbrauch, Kontrollverlust, Sorge und Ärger.
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3. Anspruch geltend machen
Fordere das verantwortliche Unternehmen schriftlich zur Zahlung auf und setze eine Frist.
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4. Eskalieren
Lehnt es ab, kannst du dich bei der Datenschutzbehörde beschweren und den Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen.
Daran erkennst du die Masche
- Ein Datenleck wird heruntergespielt, statt Betroffene zu informieren.
- Daten wurden ohne deine Einwilligung an Dritte weitergegeben.
- Das Unternehmen reagiert auf Beschwerden gar nicht.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich DSGVO-Schadensersatz?
Wenn ein Verstoß gegen die DSGVO dir einen materiellen oder immateriellen Schaden zugefügt hat (Art. 82 DSGVO). Es müssen ein Verstoß, ein konkreter Schaden und ein Zusammenhang vorliegen. Der Schaden kann auch immateriell sein.
Zählt auch Ärger oder Sorge als Schaden?
Ein immaterieller Schaden wie der Kontrollverlust über die eigenen Daten oder begründete Sorge nach einem Datenleck kann ersatzfähig sein. Ein ganz bloßer Verstoß ohne spürbare Folge reicht aber nach der Rechtsprechung nicht immer aus – schildere die konkrete Beeinträchtigung.
Wie hoch ist der Schadensersatz?
Das hängt vom Einzelfall ab – von Art und Schwere des Verstoßes und der Beeinträchtigung. Pauschale Beträge gibt es nicht. Bei größeren Vorfällen oder unklarer Lage lohnt sich anwaltliche Beratung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.