Bürgergeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende (früher Hartz IV).
Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum, wenn das Einkommen nicht reicht. Es umfasst den Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft. Den Antrag stellst du beim Jobcenter; gegen Bescheide kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.