Sozialgericht
Gericht für Streitigkeiten im Sozialrecht.
Vor dem Sozialgericht klärst du Streit mit Jobcenter, Renten-, Kranken- oder Pflegekasse, nachdem ein Widerspruch erfolglos blieb. Das Verfahren ist für Bürger in der Regel gerichtskostenfrei; Eilanträge sind möglich.
Die passenden Paragraphen
§ 51 SGG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.