Grundsicherung im Alter
Existenzsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung deckt das Existenzminimum, wenn Rente oder Einkommen nicht reichen. Sie wird vom Sozialamt gezahlt. Anders als beim Bürgergeld ist meist kein Vermögenseinsatz der Kinder nötig.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.