Widerspruchsfrist
Frist, um gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Gegen Bescheide von Behörden (Sozialleistungen, Verwaltung) kannst du in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Versäumst du die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung verlängert die Frist.
Die passenden Paragraphen
§ 84 SGG§ 70 VwGO ↗
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.