Blutalkoholkonzentration (Promille)
Maß für den Alkoholgehalt im Blut.
Ab 0,5 Promille liegt im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat. Schon ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegen. Für Fahranfänger gilt 0,0 Promille.
Die passenden Paragraphen
§ 24a StVG
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.