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Blutalkoholkonzentration (Promille)

Maß für den Alkoholgehalt im Blut.

Ab 0,5 Promille liegt im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat. Schon ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegen. Für Fahranfänger gilt 0,0 Promille.

Die passenden Paragraphen

§ 24a StVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.