Absolute Fahruntüchtigkeit
Ab 1,1 Promille unwiderlegbar fahruntüchtig.
Ab 1,1 Promille gilt ein Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig, ohne dass es auf Ausfallerscheinungen ankommt. Das Führen eines Fahrzeugs ist dann eine Straftat. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug und oft eine MPU.
Die passenden Paragraphen
§ 316 StGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.