Zum Inhalt springen

Besitzdiener

Wer fremden Besitz nur ausübt.

Ein Besitzdiener übt die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen aus, etwa weisungsgebunden im Arbeitsverhältnis. Er ist nicht selbst Besitzer; Besitzer bleibt der Geschäftsherr. Das ist etwa für den Besitzschutz und den Eigentumserwerb bedeutsam.

Die passenden Paragraphen

§ 855 BGB

Was du jetzt tun kannst

Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.

Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.