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Besitz

Tatsächliche Gewalt über eine Sache.

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, unabhängig davon, wem sie gehört. Auch ein Mieter ist Besitzer, ohne Eigentümer zu sein. Der Besitz ist geschützt: Eigenmächtiges Wegnehmen oder Stören (verbotene Eigenmacht) ist unzulässig.

Die passenden Paragraphen

§ 854 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.