Beschwerde
Rechtsmittel gegen Beschlüsse, nicht gegen Urteile.
Mit der Beschwerde wendet man sich gegen gerichtliche Beschlüsse und Entscheidungen, die nicht durch Urteil ergehen, etwa über Kosten oder Zuständigkeit. Sie ist je nach Fall fristgebunden. Hilft das Gericht der Beschwerde nicht ab, entscheidet die höhere Instanz.
Die passenden Paragraphen
§ 567 ZPO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.