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Kostenfestsetzung

Festsetzung der erstattungsfähigen Prozesskosten.

Nach einem Prozess wird im Kostenfestsetzungsverfahren bestimmt, welche Kosten die unterlegene Partei der obsiegenden erstatten muss. Grundlage ist die Kostenentscheidung im Urteil. Der festgesetzte Betrag kann dann vollstreckt werden.

Die passenden Paragraphen

§ 103 ZPO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.