Ungerechtfertigte Bereicherung
Rückforderung rechtsgrundlos erlangter Vorteile.
Wer ohne rechtlichen Grund etwas auf Kosten eines anderen erlangt – etwa eine versehentliche Doppelzahlung –, muss es herausgeben. Das Bereicherungsrecht sorgt für einen Ausgleich, wenn eine Vermögensverschiebung ohne wirksamen Grund stattgefunden hat.
Die passenden Paragraphen
§ 812 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.