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Ungerechtfertigte Bereicherung

Rückforderung rechtsgrundlos erlangter Vorteile.

Wer ohne rechtlichen Grund etwas auf Kosten eines anderen erlangt – etwa eine versehentliche Doppelzahlung –, muss es herausgeben. Das Bereicherungsrecht sorgt für einen Ausgleich, wenn eine Vermögensverschiebung ohne wirksamen Grund stattgefunden hat.

Die passenden Paragraphen

§ 812 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.