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Auflassungsvormerkung

Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung.

Beim Grundstückskauf sichert die Auflassungsvormerkung im Grundbuch den Anspruch des Käufers auf Übereignung. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück zwischenzeitlich anderweitig verkauft oder belastet. Sie ist ein wichtiger Schutz bis zur Eigentumsumschreibung.

Die passenden Paragraphen

§ 883 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.