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Grundbuch

Amtliches Verzeichnis der Rechte an Grundstücken.

Das Grundbuch weist aus, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen, etwa Hypotheken oder Wegerechte. Eintragungen genießen öffentlichen Glauben: Auf ihre Richtigkeit darf man grundsätzlich vertrauen. Eigentumsübergang bei Grundstücken setzt die Eintragung voraus.

Die passenden Paragraphen

§ 873 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.