Grundbuch
Amtliches Verzeichnis der Rechte an Grundstücken.
Das Grundbuch weist aus, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen, etwa Hypotheken oder Wegerechte. Eintragungen genießen öffentlichen Glauben: Auf ihre Richtigkeit darf man grundsätzlich vertrauen. Eigentumsübergang bei Grundstücken setzt die Eintragung voraus.
Die passenden Paragraphen
§ 873 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.