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Auflassung

Einigung über den Eigentumsübergang am Grundstück.

Die Auflassung ist die notwendige Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Übergang des Eigentums an einem Grundstück. Sie muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider vor einer zuständigen Stelle, in der Regel dem Notar, erklärt werden. Das Eigentum geht erst mit Grundbucheintragung über.

Die passenden Paragraphen

§ 925 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.