Adhäsionsverfahren
Schadensersatz schon im Strafprozess geltend machen.
Im Adhäsionsverfahren kann das Opfer einer Straftat seinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld direkt im Strafprozess geltend machen, ohne extra vor dem Zivilgericht zu klagen. Das Strafgericht entscheidet dann auch über diesen Anspruch.
Die passenden Paragraphen
§ 403 StPO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.