Nebenklage
Aktive Beteiligung des Opfers am Strafverfahren.
Opfer bestimmter Straftaten können sich der Anklage als Nebenkläger anschließen. Sie erhalten dann Rechte wie Akteneinsicht, Anwesenheit und ein Fragerecht. Bei schweren Taten werden die Kosten eines Beistands oft übernommen.
Die passenden Paragraphen
§ 395 StPO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.