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Schmerzensgeld

Geldausgleich für körperliche oder seelische Schäden.

Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leid oder Beeinträchtigungen nach einer Verletzung. Die Höhe hängt von Schwere und Dauer ab; Tabellen geben Orientierung.

Die passenden Paragraphen

§ 253 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.