Schmerzensgeld
Geldausgleich für körperliche oder seelische Schäden.
Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leid oder Beeinträchtigungen nach einer Verletzung. Die Höhe hängt von Schwere und Dauer ab; Tabellen geben Orientierung.
Die passenden Paragraphen
§ 253 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.