Abmahnung (Arbeitsrecht)
Rüge eines Fehlverhaltens mit Warnfunktion.
Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten und droht für den Wiederholungsfall Konsequenzen an. Sie ist meist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Gegen eine unberechtigte Abmahnung kann sich der Arbeitnehmer wehren.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.