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Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Sofortige Kündigung aus wichtigem Grund.

Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Frist, setzt aber einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung unzumutbar macht. Sie muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Grundes erklärt werden.

Die passenden Paragraphen

§ 626 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.