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Zweitwohnungssteuer – wann sie anfällt und wer befreit ist

Eine Zweitwohnung – etwa für die Arbeit oder fürs Studium – kann teuer werden: Viele Kommunen erheben darauf eine Zweitwohnungssteuer. Aber nicht in jedem Fall musst du zahlen, und manchmal lässt sich die Steuer von der Einkommensteuer absetzen.

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Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, legt die jeweilige Stadt/Gemeinde in einer Satzung fest (oft ein Prozentsatz der Jahresnettokaltmiete).
Es gibt Befreiungen und Ausnahmen – je nach Satzung etwa für aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnungen Verheirateter. Ist die Zweitwohnung beruflich veranlasst, kann die Steuer zudem im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzbar sein.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Satzung prüfen

    Erhebt deine Kommune eine Zweitwohnungssteuer, und wie hoch ist sie?

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    2. Befreiung prüfen

    Triffst du eine Ausnahme/Befreiung (z. B. berufliche Zweitwohnung Verheirateter)?

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    3. Korrekt anmelden

    Melde Haupt- und Nebenwohnsitz richtig an – das beeinflusst die Steuerpflicht.

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    4. Steuerlich nutzen

    Bei beruflicher Veranlassung die Zweitwohnungssteuer als Teil der doppelten Haushaltsführung absetzen.

Häufige Fragen

Wann muss ich Zweitwohnungssteuer zahlen?

Wenn du in einer Kommune, die eine entsprechende Satzung hat, eine Nebenwohnung innehast. Die Höhe legt die Stadt oder Gemeinde fest, häufig als Prozentsatz der Jahresnettokaltmiete. Es gibt jedoch Ausnahmen und Befreiungen – etwa, je nach Satzung, für beruflich genutzte Zweitwohnungen Verheirateter.

Kann ich die Zweitwohnungssteuer absetzen?

Wenn die Zweitwohnung beruflich veranlasst ist (z. B. wegen eines weit entfernten Arbeitsplatzes), kann die Zweitwohnungssteuer als Teil der Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten absetzbar sein. Voraussetzung ist, dass die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung vorliegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.