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Vor einer OP unsicher? Dein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung

Eine empfohlene Operation ist eine wichtige Entscheidung – und du musst sie nicht ungeprüft hinnehmen. Bei bestimmten planbaren Eingriffen hast du sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung, die die Krankenkasse bezahlt.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei bestimmten planbaren Eingriffen (z. B. Mandel-, Gebärmutter-, Schulter- oder Knieoperationen) hast du Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung (§ 27b SGB V). Der behandelnde Arzt muss dich rechtzeitig darauf hinweisen.
Unabhängig davon kannst du immer einen weiteren Arzt deiner Wahl aufsuchen. Eine Zweitmeinung kann unnötige Eingriffe vermeiden und gibt dir Sicherheit für die Entscheidung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Hinweis verlangen

    Frage deinen Arzt, ob für den geplanten Eingriff das Zweitmeinungsverfahren gilt – er muss dich darauf hinweisen.

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    2. Zweitmeiner finden

    Geeignete Zweitmeinungs-Ärzte findest du z. B. über die Terminservicestelle (116117) oder deine Krankenkasse.

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    3. Unterlagen mitnehmen

    Lass dir Befunde aushändigen, damit unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden.

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    4. In Ruhe entscheiden

    Wäge beide Einschätzungen ab – zu einem planbaren Eingriff darfst du dir Zeit nehmen.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?

Bei bestimmten planbaren Eingriffen ja – das strukturierte Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V gibt dir Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung, die die Krankenkasse trägt. Der Arzt, der den Eingriff empfiehlt, muss dich rechtzeitig darauf hinweisen. Unabhängig davon darfst du ohnehin einen weiteren Arzt aufsuchen.

Kostet mich die Zweitmeinung etwas?

Im Rahmen des gesetzlichen Zweitmeinungsverfahrens übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Lass dir deine Befunde aushändigen und nutze die Terminservicestelle (116117) oder die Hinweise deiner Kasse, um einen geeigneten unabhängigen Arzt zu finden. So vermeidest du unnötige Doppeluntersuchungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.