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Zwangsversteigerung des Hauses abwenden – deine Möglichkeiten

Die Zwangsversteigerung einer Immobilie ist einschneidend, aber bis zuletzt lässt sich oft etwas tun. Möglich sind eine Einigung mit dem Gläubiger, das Nachholen rückständiger Raten, ein Antrag auf Vollstreckungsschutz bei besonderer Härte oder ein freier Verkauf, der meist mehr einbringt als die Versteigerung.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Du kannst die Zwangsversteigerung oft abwenden – durch Einigung mit dem Gläubiger, Ausgleich der Rückstände, einen freien Verkauf oder einen Antrag auf einstweilige Einstellung. Bei besonderer Härte kommt Vollstreckungsschutz in Betracht (§ 765a ZPO).
Ein freihändiger Verkauf bringt in der Regel einen besseren Preis als die Versteigerung und verhindert hohe Verluste. Je früher du handelst, desto mehr Spielraum hast du.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lage klären

    Verschaffe dir einen Überblick über Rückstände, Gläubiger und den Verfahrensstand.

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    2. Mit dem Gläubiger sprechen

    Such das Gespräch und biete Ausgleich, Stundung oder einen Tilgungsplan an, um das Verfahren zu stoppen.

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    3. Verkauf prüfen

    Ein freihändiger Verkauf bringt meist mehr und kann die Schuld ablösen. Prüfe diesen Weg frühzeitig.

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    4. Schutz beantragen

    Bei besonderer Härte kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung oder Vollstreckungsschutz gestellt werden. Hol dir dafür rechtliche Hilfe.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich eine Zwangsversteigerung noch stoppen?

Oft ja, je früher desto besser. Möglich sind eine Einigung mit dem Gläubiger, der Ausgleich der Rückstände, ein freier Verkauf, ein Tilgungsplan oder – bei besonderer Härte – ein Antrag auf einstweilige Einstellung bzw. Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO).

Ist ein freier Verkauf besser als die Versteigerung?

In der Regel ja. Ein freihändiger Verkauf erzielt meist einen höheren Preis als die Versteigerung, mit der oft erhebliche Verluste verbunden sind. Mit dem Erlös lässt sich die Schuld ablösen. Sprich dazu rechtzeitig mit dem Gläubiger.

Wo bekomme ich Hilfe?

Bei einer Schuldnerberatung und – wegen der rechtlichen Tragweite – bei einem Anwalt. Sie helfen, mit dem Gläubiger zu verhandeln, Schutzanträge zu stellen und den besten Weg (Verkauf, Tilgung, Schutz) zu wählen. Handle frühzeitig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.