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Zu viel für Medikamente bezahlt? Befreiung von Zuzahlungen

Rezeptgebühren, Zuzahlungen für Hilfsmittel, Krankenhaus-Tagessätze – gerade bei chronischer Krankheit läppert sich das. Aber es gibt eine Obergrenze: Über der Belastungsgrenze musst du im Kalenderjahr nichts mehr zuzahlen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Befreiung beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Deine Zuzahlungen sind auf 2 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt – bei chronisch Kranken auf 1 % (§ 62 SGB V). Ist die Grenze erreicht, befreit dich die Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen.
Es zählen die Zuzahlungen der ganzen Familie zusammen; bestimmte Freibeträge für Angehörige werden vom Einkommen abgezogen. Wichtig: Quittungen sammeln.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Quittungen sammeln

    Hebe alle Zuzahlungsbelege des Jahres auf (Apotheke, Heil-/Hilfsmittel, Klinik).

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    2. Grenze berechnen

    2 % (bzw. 1 % bei chronisch Krank) deiner jährlichen Bruttoeinnahmen – abzüglich Familienfreibeträge.

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    3. Befreiung beantragen

    Ist die Grenze erreicht, beantrage die Befreiung bei deiner Krankenkasse (Belege beilegen).

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    4. Zu viel Gezahltes zurückholen

    Hast du übers Jahr schon zu viel gezahlt, erstattet die Kasse den überschießenden Betrag.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich keine Zuzahlungen mehr leisten?

Sobald deine Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 % deiner Bruttoeinnahmen überschreiten (bei chronisch Kranken 1 %), bist du für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V). Es zählen die Zuzahlungen der gesamten im Haushalt lebenden Familie zusammen, abzüglich bestimmter Freibeträge.

Bekomme ich zu viel gezahlte Zuzahlungen zurück?

Ja. Hast du im Jahr bereits mehr als deine Belastungsgrenze gezahlt, erstattet dir die Krankenkasse den darüber hinausgehenden Betrag, wenn du die Belege einreichst. Sammle deshalb alle Quittungen und beantrage rechtzeitig die Befreiung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.