Zu viel für Medikamente bezahlt? Befreiung von Zuzahlungen
Rezeptgebühren, Zuzahlungen für Hilfsmittel, Krankenhaus-Tagessätze – gerade bei chronischer Krankheit läppert sich das. Aber es gibt eine Obergrenze: Über der Belastungsgrenze musst du im Kalenderjahr nichts mehr zuzahlen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Quittungen sammeln
Hebe alle Zuzahlungsbelege des Jahres auf (Apotheke, Heil-/Hilfsmittel, Klinik).
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2. Grenze berechnen
2 % (bzw. 1 % bei chronisch Krank) deiner jährlichen Bruttoeinnahmen – abzüglich Familienfreibeträge.
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3. Befreiung beantragen
Ist die Grenze erreicht, beantrage die Befreiung bei deiner Krankenkasse (Belege beilegen).
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4. Zu viel Gezahltes zurückholen
Hast du übers Jahr schon zu viel gezahlt, erstattet die Kasse den überschießenden Betrag.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich keine Zuzahlungen mehr leisten?
Sobald deine Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 % deiner Bruttoeinnahmen überschreiten (bei chronisch Kranken 1 %), bist du für den Rest des Jahres befreit (§ 62 SGB V). Es zählen die Zuzahlungen der gesamten im Haushalt lebenden Familie zusammen, abzüglich bestimmter Freibeträge.
Bekomme ich zu viel gezahlte Zuzahlungen zurück?
Ja. Hast du im Jahr bereits mehr als deine Belastungsgrenze gezahlt, erstattet dir die Krankenkasse den darüber hinausgehenden Betrag, wenn du die Belege einreichst. Sammle deshalb alle Quittungen und beantrage rechtzeitig die Befreiung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.