Zugewinnausgleich bei Scheidung – wem steht was zu?
Wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung bedeutet das: Wer während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte der Differenz ausgleichen. Das kann um viel Geld gehen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Stichtage festhalten
Maßgeblich sind Anfangsvermögen (Heirat) und Endvermögen (Zustellung Scheidungsantrag).
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2. Auskunft verlangen
Fordere die Vermögensauskunft des anderen Ehegatten zu den Stichtagen an.
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3. Zugewinn berechnen
Endvermögen minus Anfangsvermögen je Person; die Differenz der Zugewinne wird hälftig ausgeglichen.
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4. Anwaltliche Hilfe
Die Berechnung ist komplex (Schulden, Erbschaften, Immobilien) – lass dich beraten (ggf. Verfahrenskostenhilfe).
Häufige Fragen
Wird bei der Scheidung alles halbiert?
Nein. Halbiert wird nicht das Vermögen, sondern der Zuwachs (Zugewinn) während der Ehe: Es wird verglichen, wie viel jeder Ehegatte hinzugewonnen hat, und die Differenz der Zugewinne wird hälftig ausgeglichen (§§ 1373, 1378 BGB). Vermögen, das jemand mit in die Ehe gebracht oder geerbt hat, zählt grundsätzlich zum Anfangsvermögen.
Habe ich Anspruch auf Auskunft über das Vermögen?
Ja. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs hast du einen Auskunftsanspruch über das Anfangs- und Endvermögen des anderen Ehegatten zu den maßgeblichen Stichtagen. Verschiebt jemand kurz vor der Scheidung Vermögen, kann das beim Endvermögen korrigierend berücksichtigt werden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.