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Zug verspätet oder Anschluss verpasst – deine Fahrgastrechte bei der Bahn

Bei Verspätungen im Bahnverkehr hast du nach den europäischen Fahrgastrechten klare Ansprüche: Ab einer Stunde Verspätung am Ziel gibt es eine Teilerstattung des Fahrpreises, bei größeren Verspätungen mehr. Auch Weiterfahrt, Betreuung und in bestimmten Fällen ein Taxi können erstattet werden.

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Entschädigung fordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel bekommst du 25 % des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 % (EU-Fahrgastrechte). Die Erstattung ist unabhängig vom Grund der Verspätung.
Bei verpasstem letzten Zug oder nächtlicher Ankunft können Taxikosten bis zu einem bestimmten Betrag oder eine Hotelübernachtung erstattet werden. Bei großer Verspätung kannst du auch von der Fahrt zurücktreten und den vollen Preis erstattet bekommen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Verspätung bestätigen lassen

    Lass dir die Verspätung im Zug oder am Service-Point bestätigen und hebe dein Ticket auf.

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    2. Fahrgastrechte-Formular ausfüllen

    Reiche das Fahrgastrechte-Formular mit Ticket und Verspätungsnachweis ein.

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    3. Mehrkosten geltend machen

    Bei verpasstem Anschluss oder letztem Zug: Taxi- oder Hotelkosten im zulässigen Rahmen geltend machen.

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    4. Nachfassen

    Zahlt die Bahn nicht, fasse nach und schalte notfalls die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ab wann bekomme ich bei der Bahn Entschädigung?

Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort 25 % des Fahrpreises, ab 120 Minuten 50 % (europäische Fahrgastrechte). Die Erstattung gilt grundsätzlich unabhängig vom Grund der Verspätung.

Werden Taxikosten erstattet?

Wenn du den letzten Zug verpasst oder sehr spät (nachts) am Ziel ankommst, können Taxikosten bis zu einem bestimmten Betrag oder eine Hotelübernachtung erstattet werden. Hebe die Belege auf und reiche sie ein.

Was, wenn die Bahn nicht zahlt?

Fasse mit den Belegen nach. Bleibt es bei der Ablehnung, kannst du die kostenlose Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einschalten. Für die reine Fahrpreiserstattung ist der Verspätungsgrund in der Regel ohne Bedeutung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.