Bonus nicht gezahlt, weil keine Ziele vereinbart wurden?
Variable Vergütung klingt gut – bis der Bonus ausbleibt, weil angeblich 'keine Ziele erreicht' wurden, die nie richtig vereinbart waren. Hier hast du oft mehr Rechte, als du denkst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Regelung prüfen
Wie ist der Bonus geregelt – Zielvereinbarung, Zielvorgabe oder Ermessen?
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2. Versäumnis dokumentieren
Wurden gar keine Ziele vereinbart, obwohl es vorgesehen war? Das festhalten.
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3. Anspruch beziffern
Schätze den entgangenen Bonus (ggf. ausgehend von 100 % Zielerreichung).
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4. Schriftlich fordern
Fordere den Bonus bzw. Schadenersatz schriftlich mit Frist (Ausschlussfristen beachten).
Häufige Fragen
Bekomme ich den Bonus, wenn keine Ziele vereinbart wurden?
Häufig ja – als Schadenersatz. Hat der Arbeitgeber es schuldhaft versäumt, dir rechtzeitig eine Zielvereinbarung anzubieten, kann dir nach der Rechtsprechung des BAG ein Schadenersatz in Höhe des entgangenen Bonus zustehen, oft berechnet auf Basis einer 100-prozentigen Zielerreichung. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung von Zielen tatsächlich vorgesehen war.
Darf der Arbeitgeber die Ziele einfach vorgeben?
Wenn der Vertrag eine einseitige Zielvorgabe vorsieht, ja – aber sie muss billigem Ermessen entsprechen, also erreichbar und fair sein. Unmögliche oder willkürliche Ziele sind unverbindlich. War dagegen eine gemeinsame Zielvereinbarung vorgesehen und ist diese unterblieben, kommt ein Schadenersatzanspruch in Betracht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.