Als Zeuge vorgeladen – musst du aussagen und erscheinen?
Als Zeuge hast du andere Pflichten als ein Beschuldigter. Zu einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht musst du erscheinen und grundsätzlich wahrheitsgemäß aussagen. Es gibt aber wichtige Ausnahmen: Angehörige des Beschuldigten dürfen die Aussage verweigern, und niemand muss sich selbst belasten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ladung einordnen
Kläre, von wem die Ladung kommt (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) – das bestimmt die Erscheinenspflicht.
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2. Verweigerungsrechte prüfen
Bist du Angehöriger des Beschuldigten? Dann kannst du die Aussage ganz verweigern. Einzelne selbstbelastende Fragen darfst du immer offenlassen.
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3. Wahrheitspflicht beachten
Sagst du als Zeuge aus, musst du die Wahrheit sagen. Eine falsche Aussage ist strafbar.
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4. Im Zweifel beraten lassen
Bei heiklen Konstellationen (Nähe zum Vorwurf) hol dir vorab rechtlichen Rat.
Daran erkennst du die Masche
- Du sollst als Angehöriger zur Aussage gedrängt werden, obwohl du verweigern dürftest.
- Du könntest dich mit einer Antwort selbst belasten.
- Du verwechselst die Zeugenrolle mit der eines Beschuldigten.
Häufige Fragen
Muss ich als Zeuge erscheinen?
Zu einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht ja – sonst drohen Ordnungsgeld oder Vorführung. Zu einer rein polizeilichen Ladung als Zeuge besteht dagegen in der Regel keine Pflicht zu erscheinen.
Darf ich die Aussage verweigern?
Als Angehöriger des Beschuldigten (z. B. Ehe-/Lebenspartner, nahe Verwandte) hast du ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO). Unabhängig davon darfst du einzelne Fragen nicht beantworten, mit denen du dich selbst belasten würdest (§ 55 StPO).
Was, wenn ich aussage?
Als Zeuge musst du die Wahrheit sagen; eine falsche uneidliche Aussage ist strafbar. Wenn deine Lage heikel ist – etwa weil du selbst in den Vorwurf verstrickt sein könntest – solltest du vorher rechtlichen Rat einholen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.