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Streit um Zaun und Grenze? So gilt das Nachbarrecht

Wer muss den Zaun bauen, wer bezahlt ihn, und wie hoch darf er sein? Streit um Grenze und Einfriedung ist ein Klassiker unter Nachbarn. Die Regeln stehen teils im BGB, vor allem aber in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer.

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Ob und wie eingefriedet werden muss (Zaun/Hecke), regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder – mit Vorgaben zu Höhe, Art und teils zur Kostenteilung. Eine 'Grenzeinrichtung' auf der Grenze (z. B. gemeinsamer Zaun) nutzen und unterhalten beide Nachbarn gemeinsam (§§ 921, 922 BGB).
Bevor du den Rechtsweg gehst, ist in vielen Bundesländern bei Nachbarstreitigkeiten ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch vorgeschrieben.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grenze klären

    Steht die Grenze fest (Lageplan/Kataster)? Bei Unklarheit hilft eine Grenzfeststellung durch das Vermessungsamt.

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    2. Landesrecht prüfen

    Sieh ins Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes: Einfriedungspflicht, zulässige Höhe/Art, Kostenteilung.

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    3. Einigung suchen

    Sprich mit dem Nachbarn und halte eine Einigung (Bauart, Kosten) schriftlich fest.

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    4. Schlichtung vor Gericht

    Bleibt der Streit, ist oft ein Schlichtungsverfahren Pflicht, bevor geklagt werden kann.

Häufige Fragen

Wer muss den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen?

Das hängt vom Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes und der Lage ab. Steht der Zaun als gemeinsame 'Grenzeinrichtung' auf der Grenze, tragen beide Nachbarn die Unterhaltskosten gemeinsam (§§ 921, 922 BGB). Wo eine Einfriedungspflicht besteht, regeln die Landesgesetze die Aufteilung – am besten vorab schriftlich einigen.

Wie hoch darf ein Grenzzaun sein?

Eine bundeseinheitliche Höhe gibt es nicht – maßgeblich sind das Nachbarrechtsgesetz des Landes, die örtliche Übung und ggf. Bebauungspläne. Für 'ortsübliche' Einfriedungen gelten oft bestimmte Höhen; höhere Anlagen können zustimmungs- oder genehmigungspflichtig sein. Im Streit ist vielerorts zuerst eine Schlichtung vorgeschrieben.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.