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Zahnzusatzversicherung zahlt nicht? Daran liegt es oft

Du hast eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen – und jetzt zahlt sie für den teuren Zahnersatz nicht oder nur wenig? Oft stecken bestimmte Klauseln dahinter, die du kennen solltest.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Leistung prüfen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Viele Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit (Leistungen erst nach einigen Monaten) und eine Zahnstaffel (in den ersten Jahren ist die Erstattung der Höhe nach begrenzt). Außerdem sind bereits vor Vertragsschluss angeratene oder begonnene Behandlungen häufig ausgeschlossen.
Prüfe genau, ob die Ablehnung den Bedingungen entspricht. Wurde die Behandlung erst nach Vertragsschluss nötig und sind Wartezeit/Zahnstaffel beachtet, hast du Anspruch auf die vereinbarte Leistung – andernfalls kannst du widersprechen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Bedingungen prüfen

    Wartezeit abgelaufen? Zahnstaffel beachtet? Behandlung erst nach Vertragsschluss angeraten?

  2. 2

    2. Ablehnung hinterfragen

    Stimmt der Ablehnungsgrund mit den Versicherungsbedingungen überein?

  3. 3

    3. Widersprechen

    Hältst du die Ablehnung für falsch, widersprich schriftlich und fordere die Erstattung.

  4. 4

    4. Ombudsmann

    Bleibt der Versicherer hart, hilft der Versicherungsombudsmann.

Häufige Fragen

Warum zahlt meine Zahnzusatzversicherung nicht?

Häufige Gründe sind eine noch laufende Wartezeit, die Begrenzung durch die Zahnstaffel in den ersten Jahren oder der Ausschluss von Behandlungen, die schon vor Vertragsschluss angeraten oder begonnen waren. Prüfe, ob der genannte Ablehnungsgrund wirklich den Versicherungsbedingungen entspricht – sonst kannst du widersprechen.

Was kann ich tun, wenn die Ablehnung unberechtigt ist?

Widersprich schriftlich und verlange die vereinbarte Erstattung; lege dar, dass die Behandlung erst nach Vertragsschluss nötig wurde und Wartezeit sowie Zahnstaffel eingehalten sind. Bleibt der Versicherer bei der Ablehnung, kannst du dich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.