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Zahnimplantat – Festzuschuss und Eigenanteil

Zahnimplantate sind komfortabel, aber teuer. Die gesetzliche Krankenkasse betrachtet sie in der Regel nicht als Regelversorgung. Sie zahlt meist nur den Festzuschuss, der auch für die einfachere Standardlösung gilt – den Rest trägst du selbst.

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Für Zahnersatz gibt es befundbezogene Festzuschüsse (§ 55 SGB V). Implantate zählen meist nicht zur Regelversorgung; die Kasse zahlt den Festzuschuss der jeweiligen Standardversorgung, die Mehrkosten des Implantats trägst du.
In eng begrenzten Ausnahmefällen kann ein höherer Zuschuss in Betracht kommen. Ein gepflegtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss; eine Zweitmeinung hilft, Versorgung und Kosten zu vergleichen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Heil- und Kostenplan

    Lass dir einen Heil- und Kostenplan für die geplante Versorgung erstellen.

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    2. Festzuschuss klären

    Kläre mit der Kasse die Höhe des Festzuschusses für deinen Befund.

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    3. Ausnahmen prüfen

    Lass prüfen, ob ein Ausnahmefall mit höherem Zuschuss vorliegt.

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    4. Vergleichen

    Hole eine Zweitmeinung ein und vergleiche Implantat und Regelversorgung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse ein Zahnimplantat?

In der Regel nur in Höhe des Festzuschusses für die jeweilige Regelversorgung (§ 55 SGB V), weil Implantate meist nicht als Regelversorgung gelten. Die deutlich höheren Kosten des Implantats trägst du als Eigenanteil selbst.

Gibt es Ausnahmen?

In eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa bei bestimmten schweren Kiefer- oder Gesichtsschäden – kann ein höherer Zuschuss möglich sein. Das ist die Ausnahme und an enge medizinische Voraussetzungen geknüpft. Lass das im Einzelfall prüfen.

Wie kann ich Kosten senken?

Führe dein Bonusheft lückenlos, das erhöht den Festzuschuss. Hole mehrere Heil- und Kostenpläne und eine Zweitmeinung ein, vergleiche Implantat und Regelversorgung und prüfe Finanzierungs- oder Versicherungsmöglichkeiten. Reiche den Plan vor Behandlungsbeginn bei der Kasse ein.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.