Zahnimplantat – Festzuschuss und Eigenanteil
Zahnimplantate sind komfortabel, aber teuer. Die gesetzliche Krankenkasse betrachtet sie in der Regel nicht als Regelversorgung. Sie zahlt meist nur den Festzuschuss, der auch für die einfachere Standardlösung gilt – den Rest trägst du selbst.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Heil- und Kostenplan
Lass dir einen Heil- und Kostenplan für die geplante Versorgung erstellen.
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2. Festzuschuss klären
Kläre mit der Kasse die Höhe des Festzuschusses für deinen Befund.
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3. Ausnahmen prüfen
Lass prüfen, ob ein Ausnahmefall mit höherem Zuschuss vorliegt.
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4. Vergleichen
Hole eine Zweitmeinung ein und vergleiche Implantat und Regelversorgung.
Daran erkennst du die Masche
- Die hohen Eigenkosten des Implantats werden unterschätzt.
- Der Heil- und Kostenplan wird nicht vorab eingereicht.
- Mögliche Ausnahmefälle werden nicht geprüft.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse ein Zahnimplantat?
In der Regel nur in Höhe des Festzuschusses für die jeweilige Regelversorgung (§ 55 SGB V), weil Implantate meist nicht als Regelversorgung gelten. Die deutlich höheren Kosten des Implantats trägst du als Eigenanteil selbst.
Gibt es Ausnahmen?
In eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa bei bestimmten schweren Kiefer- oder Gesichtsschäden – kann ein höherer Zuschuss möglich sein. Das ist die Ausnahme und an enge medizinische Voraussetzungen geknüpft. Lass das im Einzelfall prüfen.
Wie kann ich Kosten senken?
Führe dein Bonusheft lückenlos, das erhöht den Festzuschuss. Hole mehrere Heil- und Kostenpläne und eine Zweitmeinung ein, vergleiche Implantat und Regelversorgung und prüfe Finanzierungs- oder Versicherungsmöglichkeiten. Reiche den Plan vor Behandlungsbeginn bei der Kasse ein.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.