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Zahnarzt-Mehrkosten – wann du sie nicht zahlen musst

Beim Zahnarzt gibt es Kassenleistungen und private Mehrleistungen. Will der Zahnarzt etwas berechnen, das über die Kassenleistung hinausgeht, muss er dich vorher aufklären und – bei Verlangensleistungen – eine schriftliche Vereinbarung treffen. Ohne diese Aufklärung ist eine überraschende Mehrkostenrechnung angreifbar.

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Rechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Über Mehrkosten, die über die Kassenleistung hinausgehen, muss der Zahnarzt dich vorher aufklären; für reine Verlangensleistungen ist eine schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung erforderlich. Fehlt sie, ist die Forderung angreifbar.
Für Zahnersatz gibt es einen Heil- und Kostenplan (HKP), den die Kasse vorab prüft. Er zeigt dir den Festzuschuss und deinen Eigenanteil – vergleiche ihn mit der späteren Rechnung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. HKP/Vereinbarung prüfen

    Lag vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan oder eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung vor? Vergleiche mit der Rechnung.

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    2. Aufklärung hinterfragen

    Wurdest du klar über Mehrkosten und günstigere Kassenalternativen informiert? Ohne Aufklärung ist die Forderung schwächer.

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    3. Rechnung beanstanden

    Beanstande nicht vereinbarte oder nicht aufgeklärte Mehrkosten schriftlich und verlange eine nachvollziehbare Aufschlüsselung.

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    4. Kasse einbeziehen

    Bei Zahnersatz kann die Krankenkasse die Abrechnung und den Festzuschuss prüfen. Hol dir dort Unterstützung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich Mehrkosten beim Zahnarzt immer zahlen?

Nur, wenn du vorher darüber aufgeklärt wurdest und – bei reinen Verlangensleistungen – eine schriftliche Vereinbarung vor der Behandlung getroffen wurde. Überraschende Mehrkosten ohne vorherige Aufklärung sind angreifbar.

Was ist der Heil- und Kostenplan?

Beim Zahnersatz erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP), den die Krankenkasse vorab prüft. Er weist den Festzuschuss der Kasse und deinen Eigenanteil aus. Vergleiche ihn mit der späteren Rechnung.

Wie beanstande ich eine überhöhte Rechnung?

Beanstande sie schriftlich, verlange eine nachvollziehbare Aufschlüsselung und vergleiche mit HKP und Vereinbarung. Bei Zahnersatz kann auch die Krankenkasse die Abrechnung prüfen. Zahle strittige Mehrkosten nicht vorschnell.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.