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Geschätzter Zählerstand – falsche Energieabrechnung korrigieren

Wird der Zählerstand nicht abgelesen, schätzt der Versorger ihn – oft zu deinen Ungunsten. Eine Schätzung ist nur ausnahmsweise zulässig und muss sich am bisherigen Verbrauch orientieren. Mit dem tatsächlichen Zählerstand kannst du eine überhöhte Abrechnung leicht korrigieren.

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Abrechnung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Konnte der Zähler nicht abgelesen werden, darf der Versorger den Verbrauch schätzen – aber sachgerecht, orientiert am bisherigen Verbrauch und an vergleichbaren Zeiträumen, nicht willkürlich überhöht.
Teilst du den tatsächlichen Zählerstand mit, muss die Abrechnung auf dieser Grundlage korrigiert werden. Eine zu hoch geschätzte Abrechnung musst du nicht hinnehmen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schätzung erkennen

    Prüfe die Abrechnung: Ist der Verbrauch 'geschätzt' und unrealistisch hoch?

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    2. Zähler ablesen

    Lies deinen aktuellen Zählerstand ab und fotografiere ihn mit Datum.

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    3. Korrektur verlangen

    Teile dem Versorger den echten Zählerstand mit und fordere eine korrigierte Abrechnung.

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    4. Zu viel Gezahltes zurück

    Ergibt die Korrektur ein Guthaben, verlange die Auszahlung bzw. Verrechnung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Versorger den Verbrauch schätzen?

Nur, wenn keine Ablesung möglich war, und nur sachgerecht – orientiert am bisherigen Verbrauch und an vergleichbaren Zeiträumen. Eine willkürlich überhöhte Schätzung ist unzulässig und kann beanstandet werden.

Wie korrigiere ich eine geschätzte Abrechnung?

Lies deinen tatsächlichen Zählerstand ab, dokumentiere ihn (Foto mit Datum) und teile ihn dem Versorger mit. Auf dieser Grundlage muss die Abrechnung korrigiert werden. Ergibt sich ein Guthaben, kannst du die Auszahlung verlangen.

Muss ich eine zu hohe Nachzahlung sofort zahlen?

Beruht sie auf einer überhöhten Schätzung, solltest du die Abrechnung zunächst beanstanden und den echten Zählerstand übermitteln. Strittige Beträge musst du nicht vorbehaltlos zahlen; zahle den unstrittigen Teil und kläre den Rest.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.